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Jugendtor

auch Jugendtore, Schülertor, Schülertore, abgehängtes Jugendtor, abgehängte Jugendtore, Tor abhängen, abhängen

Das Tor der E- und D-Jugend, fünf mal zwei Meter. Im Rheinland heißt es Schülertor, und steht davor „abgehängt“, ist kein anderes Tor gemeint, sondern dasselbe mit tiefer gehängter Latte.

Ein Jugendtor ist fünf Meter breit und zwei Meter hoch. Auf ihm spielen die E- und die D-Jugend, also die Kinder zwischen ungefähr acht und zwölf. Der Fußballverband Rheinland nennt in denselben Durchführungsbestimmungen beide Wörter nebeneinander: bei den E5-Junioren „2 Jugendtore 5m x 2m“, bei den E7- und den D-Junioren „5 Meter breit, 2 Meter hoch (Schülertore)“. Schülertor ist also dasselbe Tor, und wer den Begriff im Geräteraum hört, sucht nicht weiter.

Verwechselt wird es mit dem Kleinfeldtor, und das ist der Fehler, den fast jeder einmal macht. Ein Kleinfeldtor misst drei mal zwei Meter, ist also gleich hoch und zwei Meter schmaler. Nebeneinander im Geräteraum sieht man den Unterschied kaum, im Torwarttraining sieht man ihn sofort.

Fünf Fußballtore in der Frontalansicht, alle auf einer Bodenlinie und ineinandergestellt: Großfeldtor 7,32 mal 2,44 Meter, Jugendtor 5 mal 2 Meter, Kleinfeldtor 3 mal 2 Meter, Minitor 2 mal 1,20 Meter und ein kleineres Minitor mit 1,20 mal 0,75 Metern. Im Jugendtor ist die auf 1,65 Meter abgehängte Latte gestrichelt eingezeichnet, der Streifen darüber ist gelb hervorgehoben.
Das Jugendtor ist zwei Meter breiter als das Kleinfeldtor und 2,32 Meter schmaler als das Tor der Erwachsenen.

Abhängen ist eine Handlung und keine Bauart. Der Verein spannt im vorhandenen Tor eine Querstange, ein Seil oder ein Flatterband unterhalb der Latte, und das Netz wird darüber gelegt. Das Tor ist danach niedriger, ohne dass jemand ein zweites gekauft hat. Der Hessische Fußball-Verband schreibt das für die F-Junioren im fünf gegen fünf mit Torwart ausdrücklich so vor und nennt 1,65 Meter; Anhang IV der DFB-Jugendordnung empfiehlt für dieselbe Altersstufe ein „möglichst höhenreduziertes“ Tor und nennt dieselbe Zahl. Die 35 Zentimeter, die dabei verschwinden, sind in der Grafik oben der gelbe Streifen.

Warum überhaupt abgehängt wird, sieht man am Kind. Ein Achtjähriger kommt an eine Latte in zwei Metern Höhe auch im Sprung nicht heran. Jeder halbhohe Ball unter der Latte ist damit ein Tor, und der Torwart lernt nichts außer, dass er nichts halten kann. Das gilt in beide Richtungen: Wer in ein zu großes Tor gestellt wird, hält weniger, als er könnte.

Für das Tor selbst gibt es keine bundesweite Vorschrift. Die fünf mal zwei Meter stehen in den Durchführungsbestimmungen eines Landesverbandes, nicht in der DFB-Jugendordnung; die nennt für den Kinderfußball nur das Höchstmaß des Minitors. Was daraus folgt, steht unter Kleinfeldtor und gilt hier genauso.

Offen, Quelle: Belegt sind die fünf mal zwei Meter für einen Landesverband, den Fußballverband Rheinland. Ob die übrigen Landesverbände dieselbe Zahl nennen, ist nicht geprüft; der Hessische Fußball-Verband schreibt in seinen Bestimmungen „Jugendtore“ ohne Maß. Offen ist außerdem, ob eine Ordnung das Abhängen selbst regelt, also wer haftet, wenn die Stange fällt. Vor der Veröffentlichung mindestens drei Landesverbände nebeneinanderlegen, mit Abfragedatum.

Zuletzt geprüft am 2. September 2026, Quelle: Fußballverband Rheinland, „Kinder- und Juniorenfußball im Rheinland: Durchführungsbestimmungen, Spielfeldgrößen, Ballgrößen, Ziele“, Stand Oktober 2023, am 02.09.2026 geprüft: für die D-Junioren und die E7-Junioren „Torgröße: 5 Meter breit, 2 Meter hoch (Schülertore)“, für die E5-Junioren „Torgröße: 2 Jugendtore 5m x 2m“. Zum Abhängen: Allgemeine Durchführungsbestimmungen des Hessischen Fußball-Verbandes 2026/2027, F-Junioren 5:5 „auf Jugendtore (Höhe reduziert auf 1,65 m z.B. mit Flatterband oder Banner)“. Landesverbände weichen in einzelnen Punkten ab. Im Zweifel gilt die Ordnung deines Verbands.

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